Hotrega Fugen-Festiger 1 ltr.
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Hotrega Fugen-Festiger für Pflasterfugen
Einsatzgebiete
Wasserdurchlässige Verfestigung von Sandfugen in Natursteinpflaster, Betonsteinpflaster, Platten- und
Geeignet für Flächen mit reiner Fußgängerbelastung, wie z. B. Gartenwege, Terrassen, Hauseingangsbereiche sowie
zur Sanierung von Fugenrissen.
Ideal für Natursteinpflaster, Betonsteinpflaster sowie Platten- und Klinkerbeläge.
Geeignet für Flächen mit reiner Fußgängerbelastung.
Ergiebigkeit, Verbrauch
Ca. 0,5–2 Liter/m²
Eigenschaften
- Verhindert das Abtragen der Fugen
- Verhindert das Ausspülen der Fugen
- Schützt vor Unkrautbewuchs
- Erleichtert die Reinigung
- Für Sandfugen bei Betonsteinpflaster
- Für Sandfugen bei Natursteinbelägen
Anwendung
Die Steinoberfläche muss sauber und trocken sein. Zur Vorreinigung empfehlen wir HOTREGA Terrassenplatten-Reiniger
oder HOTREGA Terras Forte. Angrenzende, nicht zu verfestigende Flächen abdecken. Die ideale Verarbeitungstemperatur
liegt zwischen 8 und 25 °C. Die Verwendung von HOTREGA Fugen-Festiger kann zu einer leichten Glanzbildung und optischen
Farbvertiefung der Oberfläche führen. Dieser Effekt verschwindet jedoch bei freier Bewitterung der Fläche und durch Abrieb
nach ca. 2-3 Monaten. Legen Sie deshalb vorher eine Probefläche an. Produkt vor Gebrauch gut schütteln bzw. aufrühren.
Die Fugen (bis ca. 10 mm Breite) werden mit Quarzsand (Körnung 0,3 – 0,8 mm) oder Mineralstoff-Zementgemisch verfüllt.
Dann den HOTREGA Fugen-Festiger unverdünnt mit einem Drucksprühgerät oder einer Gießkanne bis zur Sättigung aufbringen.
Den Überschuss mit einem Gummischieber abziehen und mit einem Besen vollständig entfernen. Rückstände in Vertiefungen mit
einem Schwamm aufnehmen. Pfützenbildung am Pflaster vermeiden! Die verfestigte Fläche muss mindestens 24 Stunden vor
Feuchtigkeit geschützt werden und ist nach ca. 4-7 Tagen benutzbar. Nach dem Auftrag Geräte mit viel klarem Wasser abwaschen.
Gefahrenhinweise
Keine bekannten Gefahrsymbole
Sicherheitshinweise:
Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische: Enthält 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on.
Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Die behandelte Ware enthält Biozidprodukte als Schutzmittel.